Fördersätze ab 2007 – Basisförderung
Nach dem vereinfachten Verfahren können für folgende Investitionen Anträge gestellt werden:
- Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung
- Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung
- Automatisch beschickte Biomassekessel bis 100 kW Nennwärmeleistung
- Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung
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Aufgrund des in den ersten Monaten des Jahres 2007 zu beobachtenden Rückgang der neu in Auftrag gegebenen Vorhaben hat der Bundesumweltminister die Fördersätze der Basisförderung mit Richtlinienänderung vom 25. Juli 2007 linear um 50% angehoben. Die erhöhten Fördersätze gelten für Anträge, die ab dem 02. August 2007 beim BAFA eingegangen sind. Eine Rücknahme oder Stornierung der bereits vor Inkrafttreten dieser Anhebung gestellten Anträgen, um durch erneute Antragstellung für dieselbe Maßnahme die Konditionen dieser Richtlinie nutzen zu können, ist nicht möglich.
1. Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung:
Die Förderung beträgt 40 Euro (bzw. 60 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007 ) je m² installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 275 Euro (bzw. 412,50 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007 ). Sofern die Anlage größer als 40 m² und nicht im Rahmen der Innovationstatbestände förderbar ist, kann diese mit einem Fördersatz von maximal 40 m² mal 40 Euro Euro (bzw. 40 m² mal 60 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007) bezuschusst werden.
2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung:
Die Förderung beträgt 70 Euro (bzw. 105 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007 ) je m² installierter Bruttokollektorfläche. Sofern die Anlage größer als 40 m² und nicht im Rahmen der Innovationstatbestände förderbar ist, kann diese mit einem Fördersatz von maximal 40 m² mal 70 Euro (bzw. 40 m² mal 105 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007) bezuschusst werden.
3. Automatisch beschickte Biomassekessel von 8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung:
Die Förderung beträgt für Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung: 24 Euro (bzw. 36 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007 ) je kW, mindestens jedoch 1.000 Euro (bzw. 1.500 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007 ).
Hackschnitzelkessel: 500 Euro (bzw. 750 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007 ) je Anlage.
4. Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung:
Die Förderung beträgt 750 Euro (bzw. 1.125 Euro bei Antragstellung ab dem 02. August 2007 ) je Anlage.
Hinweis:
Für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller kommt abweichend diese Erhöhung der Fördersätze erst mit dem Tag der Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission zur Anwendung. Bis zur beihilferechtlichen Genehmigung wird freiberuflichen und gewerblichen Antragstellern die Förderung nach Nr. 9.1 der Richtlinien vom 12.01.2007 gewährt.